Versicherung bei Wasserschaden: Was deckt die Police?
Nach einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt? Wir erklären, welche Versicherung für Rohrbruch, Hochwasser und Hausrat zuständig ist und welche Dokumente Sie brauchen.
Gebäudeversicherung: Das wichtigste Element
Die Wohngebäudeversicherung kann Schäden am Gebäude selbst abdecken – etwa an Wänden, Estrich, Decken und Leitungen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom Vertrag und vom Schaden ab. Für Elementarschäden ist ein entsprechender Versicherungsschutz erforderlich.
Hausratversicherung für Inventar
Für beschädigte Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Kleidung kommt die Hausratversicherung infrage. Ob und in welchem Umfang ein Wasserschaden abgedeckt ist, hängt vom Vertrag und vom Schaden ab. Auch hier gilt: den Schaden umgehend melden und fotografieren.
Was ist ein Leitungswasserschaden?
Darunter können Schäden durch undichte oder geplatzte Wasserleitungen, defekte Armaturen oder Haushaltsgeräte fallen. Ob die Wohngebäudeversicherung dafür eintritt, hängt vom Vertrag und vom konkreten Schaden ab.
Wichtige Dokumente für die Abrechnung
Für die Versicherung benötigen Sie Fotos vom Schaden, ein professionelles Trocknungsprotokoll, Rechnungen der Sanierungsfirma und den Schadensbericht. Wir erstellen die Dokumentation für Sie.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch die Leckortung?
Muss ich die Rechnung selbst vorstrecken?
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Wasserschaden im Allgäu?
Wir sind rund um die Uhr für Sie da – von der Leckortung bis zur Trocknung.
0176 / 10316044